Außertariflicher Vertrag
Darauf gibt es keine allgemeingültige Antwort. Denn je nach Branche und Tarifgebiet gibt es zum Teil sehr unterschiedliche Definitionen für AT- Beschäftigte.
Als "außertariflich" gelten nach nach unseren Tarifverträgen in der Regel Beschäftigte
Beispiel Metall- und Elektroindustrie Niedersachsen
In Niedersachsen beträgt das monatliche Mindestentgelt für außertarifliche Beschäftigte derzeit 5.528 Euro.
Beispiel Baden-Württemberg
Die Tarifverträge der IG Metall in Baden-Württemberg gelten für alle Mitglieder (in BaWü), unabhängig vom Einkommen und von der Position im Unternehmen. Trotzdem werden in der Praxis oft Beschäftigte, deren Einkommen deutlich über der höchsten Entgeltgruppe liegt, fälschlicherweise als „ATler“ oder „ÜTler“ bezeichnet. Fakt ist: Alle tarifvertraglichen Regelungen und auch die Tariferhöhungen in Baden-Württemberg gelten auch für diese Beschäftigtengruppe.
AT-Verträge zur Sicherheit immer mit dem Tarifvertrag vergleichen!
Viele Beschäftigte verbinden mit einem AT-Vertrag einen Statusgewinn. Aber: Nicht überall wo AT draufsteht, ist auch tatsächlich AT drin.
Wer nicht nur den Statusgewinn, sondern auch eine entsprechende Vergütung möchte, sollte seine AT-Konditionen deshalb unbedingt mit denen des jeweils gültigen Tarifvertrages vergleichen. Dabei gibt es eine Menge Details zu beachten - und unterschiedliche Auslegungen (Wochenarbeitszeit etc.). Informieren Sie sich am besten bei der IG Metall vor Ort - oder beim Betriebsrat.
Auch AT-Beschäftigte profitieren von Tarifverträgen
AT-Verträge kann es nur dort geben, wo ein Tarifvertrag als Bezugspunkt vorhanden ist. Deshalb ist es auch AT-Mitarbeiter wichtig, dass es einen Tarifvertrag gibt. Das ergibt sich schon aus der Definition: Gehalt und Arbeitsbedingungen von AT-Angestellten müssen günstiger sein als das tarifliche Geregelte. Damit wird für einen AT-Arbeitsvertrag eine Mindestgrenze festgeschrieben. Diese Mindestgrenze erhöht sich zwangsläufig mit jeder Tariferhöhung und jeder Verbesserung der tariflichen Arbeitsbedingungen.