Unternehmen mit Tarifvertrag

Diese Punkte gehören in jeden Arbeitsvertrag:

 
  • Namen und Anschriften der Vertragsparteien – wichtig für den Fall eines Rechtsstreits
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses – wichtig für alle möglichen Fristen
  • Tätigkeitsbeschreibung – Das schützt Sie davor, für andere – womöglich weniger qualifizierte Aufgaben eingesetzt zu werden.
  • Arbeitsort - Fehlt er, ist eine Versetzung leichter möglich.
  • Verweis auf den Tarifvertrag – daraus ergeben sich u.a. Arbeitszeit, Urlaub, Sonderzahlungen etc.
  • Optional: Dauer der Probezeit (per Gesetz maximal sechs Monate)
  • Ihre tarifliche Gehaltsgruppe



Anforderung an Arbeitsverträge in Unternehmen ohne Tarifvertrag