Unternehmen ohne Tarifvertrag
Diese Punkte gehören in jeden Arbeitsvertrag:
- Namen und Anschriften der Vertragsparteien – wichtig für den Fall eines Rechtsstreits
- Beginn des Arbeitsverhältnisses – wichtig für alle möglichen Fristen
- Tätigkeitsbeschreibung – Das schützt Sie davor, für andere – womöglich weniger qualifizierte Aufgaben eingesetzt zu werden.
- Arbeitsort - Fehlt er, ist eine Versetzung leichter möglich.
- Optional: Dauer der Probezeit (per Gesetz maximal sechs Monate)
Falls für Ihr Unternehmen kein Tarifvertrag gilt, ist es notwendig, zusätzlich folgende Punkte schriftlich zu vereinbaren:
- Arbeitszeit einschließlich Bezahlung oder Ausgleich von Mehrarbeit und Reisezeiten
- Genaue Zusammensetzung und Höhe des Entgelts einschließlich aller Zuschläge, Zulagen, Prämien, Sonderzahlungen und anderer Bestandteile sowie deren Fälligkeit; Parameter für Provisionen und Gewinnbeteiligungen
- Gegebenenfalls Bezug auf eine betriebliche Vergütungsordnung
- Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs, Urlaubsgeld – Vereinbaren Sie nur Montag bis Freitag als Arbeitstage! Der Samstag zählt sonst auch zu den Urlaubstagen. Achten Sie auf die Begriffe: Eine normale Arbeitswoche hat fünf Arbeitstage, aber sechs Werktage und sieben Kalendertage
- Kündigungsfristen
Anforderung an Arbeitsverträge in Unternehmen mit Tarifvertrag