Unternehmen ohne Tarifvertrag

Diese Punkte gehören in jeden Arbeitsvertrag:

 
  • Namen und Anschriften der Vertragsparteien – wichtig für den Fall eines Rechtsstreits
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses – wichtig für alle möglichen Fristen
  • Tätigkeitsbeschreibung – Das schützt Sie davor, für andere – womöglich weniger qualifizierte Aufgaben eingesetzt zu werden.
  • Arbeitsort - Fehlt er, ist eine Versetzung leichter möglich.
  • Optional: Dauer der Probezeit (per Gesetz maximal sechs Monate)

 

Falls für Ihr Unternehmen kein Tarifvertrag gilt, ist es notwendig, zusätzlich folgende Punkte schriftlich zu vereinbaren:

  • Arbeitszeit einschließlich Bezahlung oder Ausgleich von Mehrarbeit und Reisezeiten
  • Genaue Zusammensetzung und Höhe des Entgelts einschließlich aller Zuschläge, Zulagen, Prämien, Sonderzahlungen und anderer Bestandteile sowie deren Fälligkeit; Parameter für Provisionen und Gewinnbeteiligungen
  • Gegebenenfalls Bezug auf eine betriebliche Vergütungsordnung
  • Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs, Urlaubsgeld – Vereinbaren Sie nur Montag bis Freitag als Arbeitstage! Der Samstag zählt sonst auch zu den Urlaubstagen. Achten Sie auf die Begriffe: Eine normale Arbeitswoche hat fünf Arbeitstage, aber sechs Werktage und sieben Kalendertage
  • Kündigungsfristen

 
Anforderung an Arbeitsverträge in Unternehmen mit Tarifvertrag